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    Lebensmittel Zeitung 39 vom 30.09.2016 Seite 27

    Recht und Politik

    Unilever gewinnt Tomatensuppen-Streit

    Claim „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ – Zulässig, obwohl Hefeextrakt enthalten

    Hamburg. Obwohl Unilevers Knorr-Tomatensuppe Hefeextrakte enthält, die als solche geschmacksverstärkende Wirkung entfalten, darf der Hersteller das Produkt mit der Angabe „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ versehen.

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