Rockstar gewinnt Energydrink-Fehde
Düsseldorf. Die Energydrink-Marke „Rockstar Revolt“ verstößt nicht gegen Markenrechte des tschechischen Unternehmens Luxuria, das die Marke „Revolt“ auch in Deutschland innehat – entschied das Landgericht Düsseldorf vergangene Woche (Az.: 2a O 313/16
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