P&G warb unzulässig mit „Ariel“-Pröbchen
Frankfurt. Procter & Gamble (P&G) durfte keine Proben des Waschmittels „Ariel 3in1 Pods“ in Briefkästen verteilen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az: 3-06 O 8/18). „Waren, die nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen, haben in B
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