Olympische Preise sind erlaubt
Kiel. Werbung mit „Olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“ verstößt nicht gegen das Olympiaschutzgesetz. Das hat das Landgericht Kiel entschieden (Az: 15 O 158/11). In Verbindung mit den Begriffen „Rabatt“ und „Preise“ vermittle die Bezugnahm
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