Bionade geht gegen Bios vor
Landgericht gibt teilweise Recht - Einstweilige Verfügung abgelehnt
Hamburg. Das LG Hamburg hat den Antrag des Limonadenproduzenten Bionade auf einstweiligen Rechtschutz zwar abgelehnt. Allerdings muss der Wettbewerber Bios seine Werbung verändern.
Der Richter gab der Klägerin Bionade in einigen Punkten Recht:
Künftig da
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€ 5,75