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    Lebensmittel Zeitung 20 vom 16.05.2008 Seite 022

    Recht

    Bionade geht gegen Bios vor

    Landgericht gibt teilweise Recht - Einstweilige Verfügung abgelehnt

    Hamburg. Das LG Hamburg hat den Antrag des Limonadenproduzenten Bionade auf einstweiligen Rechtschutz zwar abgelehnt. Allerdings muss der Wettbewerber Bios seine Werbung verändern. Der Richter gab der Klägerin Bionade in einigen Punkten Recht: Künftig da

    [1776 Zeichen] € 5,75