Für Heißgetränke keine Pfandpflicht
Frankfurt, 27. Juli. Kinderglühwein und ähnliche Getränke fallen nicht unter die Pfandpflicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass es sich um ein Heißgetränk handelt. Dies muss sich auch deutlich aus der Etikettierung ergeben. Beispielsweise: "nur erhitze
[757 Zeichen]
€ 5,75