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    Lebensmittel Zeitung Nr. 37 vom 11.09.1998 Seite 030

    Recht

    Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung

    Karlsruhe wies Verfassungsbeschwerde gegen ein BAG-Urteil zurück

    Wie. Karlsruhe, 10. September. Die Deutsche Telekom muß einer Teilzeitbeschäftigten rückwirkend Betriebsrente zahlen. Dies geht aus einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am vorigen Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Teleko

    [3249 Zeichen] € 5,75