Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung
Karlsruhe wies Verfassungsbeschwerde gegen ein BAG-Urteil zurück
Wie. Karlsruhe, 10. September. Die Deutsche Telekom muß einer Teilzeitbeschäftigten rückwirkend Betriebsrente zahlen. Dies geht aus einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am vorigen Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde.
Die Teleko
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