Wettbewerbsverstoß liegt nicht vor
Anschlusszwang für Zusatzrentenfonds ist mit EU-Recht vereinbar
Wie./vwd. Luxemburg, 30. September. Die in einzelnen Mitgliedsstaaten auf Grund vorhandener Manteltarifverträge für die Unternehmen einer gewissen Branche bestehende Verpflichtung sich einer sektoralen Zusatzrentenversicherung anzuschließen, ist mit gelte
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