Keine Werbeverbot in der Außenwerbung
hak. Mannheim - Außenwerbung für Zigaretten und alkoholische Getränke darf auch auf gemeindeeigenen Grundstücken nicht verboten werden. So jedenfalls lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg. Die Revision ist nicht zugelassen. In meh
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