BGH klärt Hersteller-Haftung bei Baby-Getränken
Hipp muß für Zahnschäden durch Fruchtsäfte zahlen - Milupa wegen eines Warnhinweises nicht
Wie. Karlsruhe, 2. Februar. Die Hipp KG muß für durch ihre Fruchtsäfte bei einem Kleinkind eingetretene Zahnschäden haften. Die Milupa AG haftet dagegen für durch ihren Kindertee entstandene Kariesschäden nicht, weil sie vor dieser Gefahr gewarnt hatte. D
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