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    Lebensmittel Zeitung 50 vom 10.12.2004 Seite 028

    Recht

    Zivilgerichtsbarkeit nicht zuständig

    Verstöße gegen im Bebauungsrecht festgesetzte Sortimente eines Baumarktes müssen die Kommunen prüfen und abstellen

    Köln, 9. Dezember. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil den Satzungsverstoß des Toom-Baumarktes in Fürstenfeldbruck gegen den speziellen Bebauungsplan nicht als Wettbewerbsverstoß gewertet und eine dagegen gerichtete Unterlassungsklage des Münchener S

    [3890 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 49 vom 03.12.2004 Seite 030

    Recht

    Für Sortimente nicht zuständig

    Zivilrechtsklage auf Beachtung eines Bebauungsplans abgelehnt

    München/Köln, 2. Dezember. Der Toom Bau- und Gartenfachmarkt in Fürstenfeldbruck kann auch in Zukunft Wein, Fahrräder, Haushaltsartikel, Kühlschränke, Filme und Fernseher verkaufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Obwohl diese i

    [2419 Zeichen] € 5,75