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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 50 vom 14.12.2013 Seite 002

    Hintergrund

    KOMPAKT

    Urteil zu Hotelfrühstück Das Frühstück im Hotel muss voll versteuert werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt hier nicht, auch wenn das Frühstück in Kombination mit der Übernachtung verkauft wird. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt

    [2838 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 50 vom 14.12.2013 Seite 2

    Hintergrund

    KOMPAKT

    Urteil zu Hotelfrühstück Das Frühstück im Hotel muss voll versteuert werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt hier nicht, auch wenn das Frühstück in Kombination mit der Übernachtung verkauft wird. Das hat der Bundesfinanzhof jetz

    [2838 Zeichen] € 5,75