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    TextilWirtschaft Nr. 42 vom 19.10.1995 Seite 107

    Industrie

    Azo-Farbstoffe: Chaos um die Bedarfsgegenständeverordnung

    "Falsch positive Befunde"

    cw Aachen - Verunsicherung bei der Industrie und beim Handel ist das Ergebnis der Bedarfsgegenständeverordnung, die am 31. März 1996 in Kraft tritt, und den Vertrieb von Textilien verbietet, die mit Azo-Farbstoffe gefärbt wurden. Das Deutsche Wollforsch

    [3711 Zeichen] € 5,75