Rechts-Probleme bei Schweiz-Importen
Seit 1. Mai 2004 fordert das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (GPSG)", dass die In-Verkehr-Bringer von Textilien u.a. ihren Namen und ihre Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung anbringen,
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