DGE-Qualifikation zum internen Hygienetrainer
Im August 1997 wurde die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) in deutsches Recht umgesetzt. Wer Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, behandelt und in den Verkehr bringt, wird durch die LMHV verpflichtet, Maßnahmen und Kontrollen durchzuführen, die ein hygienisch einwandfreies Arbeiten gewährleistet. Die LMHV legt jedem Betrieb eine interne Sorgfaltspflicht auf, so dass mögliche Gefahrenpunkte identifiziert, bewertet und beherrscht werden. Um dies zu gewährleisten, ist unter anderem die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter/Innen Pflicht, die mit Lebensmittel umgehen.
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