Steuertipp der Woche
Kurs nicht nur Privatvergnügen
Von Oliver Henning
Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung werden steuerlich oft nicht anerkannt. Basierend auf § 12 Nr. 1 EStG, wonach eine steuerliche Berücksichtigung ausscheidet, wenn die Ausgaben auch der privaten Lebensführung dienen, sieht das Finanzamt darin in der
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