Ausbilden mit Weitblick ist angesagt
Ausbildereignungsverordnung ist bis 31. Juli ausgesetzt / DEHOGA plädiert
für Qualitätsoffensive / Branchenspezifische Lösung statt Wiedereinführung
BERLIN. Das Ziel war die Schaffung neuer Ausbildungsplätze: Seit 2003 mussten Ausbilder keinen gesonderten Qualifizierungsnachweis mehr vorlegen. Mit der Änderungsverordnung vom 28. Mai 2003 setzte die Bundesregierung die Ausbildereignungsverordnung (AEV
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