Auszubildende will Schadensersatz vom Ausbilder
Sie wurde durch Arbeiten in Tiefkühlräumen ohne Schutzkleidung sehr krank - Prozeß in Kassel
Wie. Kassel, 11. Januar. Mit dem Schadensersatzanspruch einer Auszubildenden, die in den Tiefkühlräumen einer Metzgerei ohne Schutzkleidung gearbeitet hatte und dabei krank wurde, muß sich der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts am 18. Januar 1996 beschäft
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