Lehrlingszeugnis ist angreifbar
LZ. Frankfurt, 10. Juni. Schriftliche Berichte eines Ausbilders über einen Lehrling sind gerichtlich einklagbar, wenn sie die berufliche Zukunft beeinträchtigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Es gab damit der Klage eine
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