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    Lebensmittel Zeitung 44 vom 03.11.2017 Seite 26

    Recht und Politik

    Ginger Beer darf Ginger Beer heißen

    Nach einem Urteil des LG München kann das Trendgetränk seinen Namen behalten – Brauerbund kritisiert die Entscheidung

    München. Die Verkehrsauffassung zu dem Softdrink „Ginger Beer“ hat sich gewandelt, urteilt das Landgericht München und könnte damit eine folgenreiche Entscheidung auch für andere Importbiere getroffen haben.

    [3392 Zeichen] € 5,75