Ginger Beer darf Ginger Beer heißen
Nach einem Urteil des LG München kann das Trendgetränk seinen Namen behalten – Brauerbund kritisiert die Entscheidung
München. Die Verkehrsauffassung zu dem Softdrink „Ginger Beer“ hat sich gewandelt, urteilt das Landgericht München und könnte damit eine folgenreiche Entscheidung auch für andere Importbiere getroffen haben.
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