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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 21-22 vom 29.05.2021 Seite 4

    aktuelles

    Buchungsportale

    Bestpreisklausel gekippt

    Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs gegen Booking.com sind die Hotels wieder frei in ihrer Preisgestaltung.

    Die großen Buchungsplattformen in Deutschland dürfen Hotels nicht verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Homepage günstiger anzubieten als auf dem Vermittlungsportal. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs nach einem achtjährigen Rechtsstrei

    [5150 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 21-22 vom 29.05.2021 Seite 4

    aktuelles

    Interview

    Viele Hotels klagen wegen Ratenparität

    Wie geht es nach dem Gerichtsbeschluss weiter? Das erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

    Was bedeutet die BGH-Entscheidung konkret für die Hotellerie? Die Hotellerie ist und bleibt frei in der Preisgestaltung: Jedes Hotel kann seine Zimmer über Buchungsportale z.B. zu einem höheren Preis als auf der eigenen Webseite vertreiben. Wicht

    [3783 Zeichen] € 5,75