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    Lebensmittel Zeitung 29 vom 21.07.2006 Seite 030

    Recht

    Lidl darf jetzt eine Filiale erweitern

    VGH Baden-Württemberg: Trotz Überschreitung des Schwellenwertes der Verkaufsfläche ist Kaufkraftabfluss nicht ersichtlich

    Mannheim, 20. Juli. Die Stadt Rastatt ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Versuch, die Erweiterung einer Lidl-Filiale in Rastatt zu verhindern, gescheitert. Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) wies mit seinem in der vorigen

    [3505 Zeichen] € 5,75