Wasserbett beschäftigt BGH
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Käufern im Internet erneut gestärkt. Anbieter müssten ihre Waren zurücknehmen und das Geld erstatten, selbst wenn diese durch das Ausprobieren wertlos geworden seien, urteilten die Richter am Mittwoch i
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