Lebenslange Rückgabe möglich
Rechtsfolgen ungenügender Widerrufs-Belehrung im Online-Handel / Von J. Bonke und N. Gellmann
Münster, 16. November. Einmal kaufen und ein Leben lang zurückgeben können. Für den Verbraucher ein Traum, für den Unternehmer ein Albtraum, stünde ein solches Recht doch in scheinbar krassem Widerspruch zu dem Grundsatz des Vertragsrechts, der besagt: "
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