Luxemburg stärkt jetzt den Verbraucherschutz
EuGH: Nationales Gericht kann und muss eine willkürliche Gerichtsstandsklausel von Amts wegen prüfen
msa. Frankfurt, 24. August. Ob eine Klausel in einem Kaufvertrag missbräuchlich und damit nichtig ist, muss der betroffene Verbraucher nicht selbst klären. Hier dürfen Gerichte selbst und von Amts wegen prüfen. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf ein
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