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    Lebensmittel Zeitung 34 vom 25.08.2000 Seite 030

    Recht

    Luxemburg stärkt jetzt den Verbraucherschutz

    EuGH: Nationales Gericht kann und muss eine willkürliche Gerichtsstandsklausel von Amts wegen prüfen

    msa. Frankfurt, 24. August. Ob eine Klausel in einem Kaufvertrag missbräuchlich und damit nichtig ist, muss der betroffene Verbraucher nicht selbst klären. Hier dürfen Gerichte selbst und von Amts wegen prüfen. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf ein

    [2267 Zeichen] € 5,75