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    Lebensmittel Zeitung 08 vom 25.02.2000 Seite 030

    Recht

    Tafelwasser-Bezeichnung ist zulässig

    OLG Karlsruhe erkennt im "Bodensee-Tafelwasser" keine Irreführung der Verbraucher

    Wie. Stuttgart, 24. Februar. "Inhaltsstoffe werden in Zukunft auf der Tafelwasserflasche stehen. Dies ist zwar nach deutschen Rechtsvorschriften noch nicht erlaubt, wohl aber nach EU-Recht. Das wird eine Revolution auslösen." Dies erklärte Erich Fehringer

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