Gebühren der Kammern bestätigt
Niederländisches Abgabensystem wurde vom Gerichtshof abgesegnet
Wie./vwd. Luxemburg, 13. Juni. Eine Gebühr für die Eintragung in ein Handelsregister, deren Höhe sich am Unternehmenskapital bemißt und die jedes Jahr neu zu entrichten ist, stellt keine verbotene Kapitalsteuer nach der einschlägigen EU-Richtlinie dar.
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€ 5,75