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    Lebensmittel Zeitung Nr. 40 vom 02.10.1997 Seite 041

    Recht

    Zuständigkeiten bei Auslandkonkursen

    Wie./vwd. Luxemburg, 1. Oktober. Geht ein Unternehmen in Konkurs, dann richten sich die Forderungen von Mitarbeitern dieser Firma im Ausland gegen die zuständige Garantieinstitution am Konkursort der Gesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH

    [635 Zeichen] € 5,75