Zuständigkeiten bei Auslandkonkursen
Wie./vwd. Luxemburg, 1. Oktober. Geht ein Unternehmen in Konkurs, dann richten sich die Forderungen von Mitarbeitern dieser Firma im Ausland gegen die zuständige Garantieinstitution am Konkursort der Gesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH
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