Recht
Verzugszinsen: Zahlt der Arbeitgeber nicht die geschuldete Arbeitsvergütung, dann kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen geltend machen. Und zwar nicht nur aus dem Netto-, sondern aus dem Bruttolohn. Zwar hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung die Lohnste
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€ 5,75