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    TextilWirtschaft 46 vom 15.11.2001 Seite 064

    Business Praxis

    Recht

    Verzugszinsen: Zahlt der Arbeitgeber nicht die geschuldete Arbeitsvergütung, dann kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen geltend machen. Und zwar nicht nur aus dem Netto-, sondern aus dem Bruttolohn. Zwar hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung die Lohnste

    [1443 Zeichen] € 5,75