Kündigung
Auch nach kleinem Diebstahl möglich
Eine außerordentliche Kündigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn ein Diebstahl geringwertiger Gegenstände vorliegt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln (AZ 5 sa 504/95) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 24. August 1995 entschieden.
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