Kleidung nach Vorschrift - Einzelhändler dürfen ihren Beschäftigten die Kleidung vorschreiben. Kraft seines Direktionsrechts ist der Arbeitgeber befugt, Verkäufern und Verkäuferinnen zu untersagen, in Jeans,Turnschuhen, mit offenem Kragen oder ohne Sakko
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