Pflichten im Dunkelfeld
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erlegt in 22 Abs. 1 Entwicklern, Herstellern, Be- und Verarbeitern sowie Vertreibern von Erzeugnissen kollektiv die " Produktverantwortung zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft" auf. Die daraus sich er
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