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    Lebensmittel Zeitung 30 vom 25.07.2014 Seite 003

    Seite 3

    „Keine ausdrückliche Absprache erforderlich“

    Herr Uhlig, wann müssen Führungskräfte in Kartellverfahren mit Geldbußen rechnen? Bei Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts können persönliche Geldbußen gegen Mitglieder der Geschäftsführung, aber auch gegen Mitarbeiter der zweiten Führungsebene und

    [1876 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 30 vom 25.07.2014 Seite 3

    Seite 3

    „Keine ausdrückliche Absprache erforderlich“

    Herr Uhlig, wann müssen Führungskräfte in Kartellverfahren mit Geldbußen rechnen? Bei Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts können persönliche Geldbußen gegen Mitglieder der Geschäftsführung, aber auch gegen Mitarbeiter der zweiten Führungsebene

    [1876 Zeichen] € 5,75