Kürzung war berechtigt
Streikende bekommen keine volle Jahressonderzuwendung
Wie. Kassel/Hannover, 19. August. Die Teilnahme an einem Streik berechtigt den Arbeitgeber zur Kürzung einer tariflichen Jahressonderzuwendung. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Anlässlich des Arbeitskampfes in der Süßwarenindustrie um die Regelu
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