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    Lebensmittel Zeitung 49 vom 06.12.2019 Seite 22

    Recht & Politik

    Balsamico muss nicht aus Italien sein

    Europäischer Gerichtshof urteilt zu geschützter geografischer Angabe – Balema gewinnt Rechtsstreit

    Luxemburg. Der deutsche Essighersteller Balema gewinnt einen Grundsatzstreit zum Schutz von geografischen Angaben gegen das Schutzkonsortium der Hersteller von „Aceto Balsamico di Modena“.

    [2135 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 31 vom 02.08.2019 Seite 16

    Recht & Politik

    Balsamico muss nicht aus Italien kommen

    Votum des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs zur geschützten Herkunftsbezeichnung

    Luxemburg. Im jahrelangen Rechtsstreit um die Bezeichnung „Balsamico“ zeichnet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Sieg für den deutschen Essighersteller Balema ab.

    [1952 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 49 vom 05.12.2014 Seite 020

    Recht und Politik

    Exklusiver Essigschutz

    Italienische Balsamcio-Hersteller wollen vor den EuGH ziehen

    Berlin. Der Streit um den Gebrauch des Begriffs „Balsamico“ dürfte vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Die Erzeuger des „Aceto Balsamico di Modena“ (ABM) pochen auf eine enge Auslegung.

    [2149 Zeichen] € 5,75