Einspruch durch WTO-Mitglieder
Bei Herkunft und Ursprung künftig auch ein Mitspracherecht
Luxemburg, 16. April. Bei der Eintragung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in die EU-Liste der geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen dürfen die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) künftig ein Wörtchen mitreden.
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