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    Lebensmittel Zeitung 03 vom 21.01.2005 Seite 031

    Recht

    Schutz für den "Südtiroler Speck"

    Ein neues Dekret von 2004 sieht jetzt hohe Verwaltungsstrafen vor

    Bozen, 20. Januar. Im italienischen Südtirol wird die Bezeichnung "Südtiroler Speck" nunmehr durch Verwaltungsstrafen vor Missbrauch geschützt. Wer in der Herstellermarke oder im Firmennamen unerlaubt eine geschützte Bezeichnung verwendet, riskiert hohe S

    [1668 Zeichen] € 5,75