Gericht verbietet Apotheker-Brötchen
Frankfurt. Brötchen-Gutscheine, die eine Apothekerin bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ausgibt, sind unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin entschieden, berichtet die „Deutsche Apoth
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