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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 37 vom 13.09.2014 Seite 2

    Diese Woche

    DEHOGA feiert Erfolg gegen Bettensteuer

    Beschluss Die Satzungen der Bettensteuer in Köln und Dortmund sind nicht rechtmäßig. Der Hotelier darf nicht der Steuerschuldner sein, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Städte könnten aber neue Steuern einführen.

    [4933 Zeichen] € 5,75