Schuhmarkt im Gewerbegebiet untersagt
OVG Münster verweigerte baurechtliche Nutzungsänderung - Innenstadtversorgung gefährdet / Von Diethard Wiechmann
Münster, 4. Dezember. "Ein außerhalb eines Kern- oder Sondergebietes geplanter Schuhmarkt mit einer Verkaufsfläche von 800 qm kann wegen des zu erwartenden Kaufkraftabflußes die verbrauchernahe Versorgung gefährden. Ein Umsatzverlust von 10 Prozent für di
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