Neues Restrukturierungsgesetz birgt Haftungsrisiko
Angeschlagenen Unternehmen soll ein Neuanfang in eigener Regie erleichtert werden – Vorkehrungen zur Risikofrüherkennung erforderlich / Von Jan Hendrik Groß
Frankfurt. Seit Jahresbeginn helfen neue Restrukturierungsregeln Unternehmen, Krisen rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden. Notwendig ist dafür jedoch eine penible Risikoüberwachung, die auch neue Haftungsrisiken birgt.
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