Fragen an den EuGH zu offenem WLAN
München. Laut Beobachtern darf der Handel den Ausgang dieses Falls gespannt erwarten: Ein Gewerbetreibender hatte sein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt. Über den Anschluss wurden von einem Nutzer urheberre
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