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    Lebensmittel Zeitung Nr. 22 vom 30.05.1997 Seite 032

    Recht

    Togal-Werbung vom BGH gebilligt

    Geschmacklose "Stammtischparolen" waren nicht wettbewerbswidrig

    Wie./vwd. Karlsruhe, 28. Mai. Der für Wettbewerbssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat in Übereinstimmung mit der Vorinstanz (OLG München) keinen Anlaß gesehen, eine aufsehenerregende Werbekampagne des Pharmaherstel

    [2905 Zeichen] € 5,75