Togal-Werbung vom BGH gebilligt
Geschmacklose "Stammtischparolen" waren nicht wettbewerbswidrig
Wie./vwd. Karlsruhe, 28. Mai. Der für Wettbewerbssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat in Übereinstimmung mit der Vorinstanz (OLG München) keinen Anlaß gesehen, eine aufsehenerregende Werbekampagne des Pharmaherstel
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