Der Prüfer kann immer kommen
Finanzbehörden Wer keine bösen Überraschungen bei der Kassennachschau erleben möchte, sollte gut auf diesen Ernstfall vorbereitet sein.
Die rechtliche Situation dürfte bekannt sein: Seit dem 1. Januar 2018 haben die Finanzbehörden mit der Kassennachschau eine weitere Möglichkeit der Steuerprüfung. Sie erlaubt dem Kontrolleur vom Finanzamt, jederzeit und unangemeldet Kassenkontrollen
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