Kartellamt erklärt Handelspraxis
Brief an kooperierende Unternehmen erläutert Rechtsauffassung
Bonn. Das Bundeskartellamt bezieht klare Position zu unzulässigen Handelspraktiken zwischen Industrie und Handel. Statt Leitlinien für alle verschickt das Amt einen elfseitigen Brief an ausgewählte Adressaten.
Ihre Rechtsauffassung zur unzulässigen Fest
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