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    TextilWirtschaft Nr. 28 vom 15.07.1993 Seite 016

    Handel

    AVS

    Preisnachlaß ist unzulässig

    mo München - Die von der Allgemeiner Verbraucher Service GmbH (AVS) ausgeübte Praxis, 10%ige Preisnachlässe bei Einzelhandelsgeschäften zu vermitteln, ist unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht München (AZ: 6U 5025/92), das damit ein Urteil des L

    [1160 Zeichen] € 5,75