Fahrtkostenerstattung ist möglich
Handelsverband begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Wie. München, 6. Juli. Ein Kaufhaus darf seinen Kunden einen Teil der Fahrtkosten erstatten, wenn dieser in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware steht. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil, das kürzlich veröffentlicht
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