Blumenverkauf niemals an Sonntagen
Der Bundesgerichtshof sieht bei Tankstellen einen Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz
Wie. Karlsruhe, 15. August. Während der allgemeinen Ladenschlußzeiten dürfen an Tankstellen keine Blumen verkauft werden. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
Die Bundesrichter trafen diese Entscheidung für folgenden Sac
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