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    Lebensmittel Zeitung Nr. 33 vom 16.08.1996 Seite 028

    Recht

    Blumenverkauf niemals an Sonntagen

    Der Bundesgerichtshof sieht bei Tankstellen einen Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz

    Wie. Karlsruhe, 15. August. Während der allgemeinen Ladenschlußzeiten dürfen an Tankstellen keine Blumen verkauft werden. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Die Bundesrichter trafen diese Entscheidung für folgenden Sac

    [5367 Zeichen] € 5,75