LMHV
Gilt auch für private Anbieter!
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) weist darauf hin, daß sich auch Sportvereine, Kirchengemeinden oder private Veranstalter von Straßenfesten an die gesetzlichen Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) halten müssen. Wer einen Essens
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