EU-Richtlinie ist einzuhalten
Abweichung nur durch Entscheid der Kommission möglich
vwd. Luxemburg, 10. Juni. Eine auf der Grundlage von Artikel 100a (jetzt 95) EG-Vertrag im Lebensmittelbereich erlassene Richtlinie ist unmittelbar nach dem Verstreichen der Umsetzungsfrist grundsätzlich einzuhalten.
Daran ändert der Umstand nichts, daß
[2365 Zeichen]
Grafik/Tabelle
€ 5,75